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... für die Menschen
Tarifverträge schaffen Sicherheit und Gleichbehandlung im Betrieb!
 
Die Tarifverträge ermöglichen es den Beschäftigten, auf sicherer Basis eigene Lebenspläne zu verwirklichen. Denn was im Tarifvertrag steht, ist für die Unternehmer, die im Arbeitgeberverband organisiert sind, bindend. Und Beschäftigte dieser Firmen, die Mitglieder der IG Metall sind, haben darauf sogar einen rechtlichen Anspruch.
 

Gerade in kritischen Zeiten müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf tarifliche Leistungen und Rechte berufen:

  • Die Tarifverträge gewährleisten auch in schwierigen wirtschaftlichen Phasen eines Unternehmens, dass die ausgehandelten Arbeitsbedingungen erhalten bleiben und Löhne und Gehälter nicht einseitig vom Arbeitgeber gekürzt werden können.
  • In vielen Tarifverträgen sind Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung verankert. Sie zwingen den Arbeitgeber, bevor es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern. Dazu zählen unter anderem kürzere Arbeitszeiten, mehr Qualifizierungsangebote, Teilzeitarbeit oder Altersteilzeit.
  • Auch für innovative Beschäftigungsförderung und -sicherung bieten Tarifverträge ausreichend Spielraum.
  • Für Auszubildende konnte eine zwölfmonatige Übernahmegarantie nach Abschluss ihrer Lehre vereinbart werden.
  • Die IG Metall hat zwar nicht verhindern können, dass die gesetzlichen Rentenansprüche gekürzt wurden. Aber um die Folgen abzumildern, setzte sie eine Tarifrente durch.
Außerdem tragen Tarifverträge erheblich zur Gleichbehandlung der Arbeit- nehmer/innen im Betrieb bei:
  • Die Arbeitsbedingungen von Arbeitern und Angestellten gleichen sich immer mehr an. Ihre unterschiedliche Entlohnung wird mit der Umsetzung des Entgeltrahmentarifvertrags (ERA) demnächst ein Ende haben.
  • Die Chancen für Frauen in der Arbeitswelt haben sich verbessert.
  • "Qualifizierung für alle" - und nicht nur für ohnehin besser qualifizierte Berufsgruppen: ein Ziel, das die IG Metall zunächst in Baden Württemberg - ebenfalls durch den Tarifvertrag erreicht hat.
  • Auch die Angleichung der Tarifentgelte in den neuen Bundesländern an das westdeutsche Niveau ist um entscheidende Schritte vorangekommen.
  • Nicht zuletzt: Tarifverträge sichern Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen. Sie dürfen nicht unterschritten werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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