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Beteiligungsrechte
ERA ergänzt die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrats. Die individuellen Beteiligungsrechte der Beschäftigten bei der Gestaltung ihrer Arbeits-, Leistungs- und Entgeltbedingungen werden durch die tariflichen Regelungen gestärkt, zum Beispiel durch erweiterte Gestaltungs- und Reklamationsrechte.
 

Besitzstandssicherung

Durch die Einführung des ERA darf für die einzelnen Beschäftigten keine finanzielle Schlechterstellung erfolgen. Wenn das neue ERA-Entgelt geringer als der aktuelle Lohn bzw. das Gehalt ist, tritt die Besitzstandssicherung aus § 15 ERA in Kraft. Die Besitzstandssicherung kann teilweise mit zukünftigen Tariferhöhungen verrechnet werden.
 

Diskriminierung

ERA soll die Diskriminierung von Frauen bei der Eingruppierung beseitigen. Die Anforderungsprofile berücksichtigen - anders als früher - gleiche bzw. gleichwertige Anforderungen an Männer und Frauen und bewerten sie entsprechend gleich.
Entgeltgrundsätze und -methoden
ERA lässt folgende Entgeltgrundsätze zu: Leistungsentgelt mit den Entgeltmethoden Akkord, Prämie, Zielentgelt, Provision und Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung (§ 11 ERA).

Die Betriebsparteien legen die jeweiligen Entgeltgrundsätze und -methoden und deren Ausgestaltung nach Maßgabe der Regelungen des ERA fest. Im Nichteinigungsfall entscheidet die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG.

 
Entgeltgruppen
ERA sieht 11 Entgeltgruppen vor (§ 4 ERA). Die EG 5 ist die erste Entgeltgruppe, deren Anforderungen in der Regel mit einer fachspezifischen Berufsausbildung erfüllt werden kann. Die Beschäftigten sind in eine der Entgeltgruppen einzugruppieren. Maßgeblich ist die vom Arbeitgeber abgeforderte Tätigkeit.
 

Entgeltstufen

Die Entgeltgruppen sind in folgende Entgeltstufen aufgegliedert: Grundstufe, Hauptstufe, Zusatzstufen (§ 5 ERA). Für die Entgeltgruppen 3 und 10 ist eine Zusatzstufe vorgesehen, für die Entgeltgruppen 4 und 9 zwei Zusatzstufen und für die Entgeltgruppen 5 bis 8 drei Zusatzstufen. In eine oder mehrere Zusatzstufen sind Beschäftigte einzugruppieren, deren abgeforderte Arbeit die Merkmale Flexibilität und/oder Verantwortung und/oder Kooperation erforderlich macht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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