Durch
die Einführung des ERA darf für die einzelnen Beschäftigten
keine finanzielle Schlechterstellung erfolgen. Wenn das neue ERA-Entgelt
geringer als der aktuelle Lohn bzw. das Gehalt ist, tritt die
Besitzstandssicherung aus § 15 ERA in Kraft. Die Besitzstandssicherung
kann teilweise mit zukünftigen Tariferhöhungen verrechnet
werden. |