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Freistellung, Voraussetzungen, Kostenregelung
Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für Bildungsurlaub
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Alle ArbeitnehmerInnen, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind.
 
Wie viel Bildungsurlaub hat jeder ArbeitnehmerIn?
Die Bildungsurlaubsgesetze sind für jedes Bundesland unterschiedlich. In der Regel stehen den ArbeitnehmerInnen fünf Arbeitstage innerhalb eines Jahres zur Verfügung. Wer Fragen zur Freistellung hat, kann sich gern bei uns informieren oder im Internet unter folgenden Adressen nachschauen:
 
Mecklenburg Vorpommern: www.weiterbildung-mv.de (bitte anklicken)
Hamburg: www.bildungsurlaub-hamburg.de (bitte anklicken)
Bremen: www.lernportal.bremen.de (bitte anklicken)
Niedersachen: www.nbeb.de (bitte anklicken)
Schleswig-Holstein: www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de (bitte anklicken)
 
Teilnahme nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Diese Seminare vermitteln Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrates geeignet sind. Betriebsratsmitglieder und JugendvertreterInnen haben einen individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen während ihrer vierjährigen Amtszeit. Der Anspruch erhöht sich auf vier Wochen, wenn die Kolleginnen und Kollegen erstmals ein solches Amt übernommen haben. Über die zeitliche Lage des Seminars hat der Betriebsrat einen Beschluss zu fassen (§ 37,7 BetrVG).

Teilnahme nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder
Für die Teilnahme nach den Bildungsurlaubsgesetzen ist eine Benachrichtigung des Arbeitgebers ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung notwendig. Jeder TeilnehmerIn erhält eine entsprechende Anmeldebestätigung, die dem Arbeitgeber unverzüglich vorzulegen ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Teilnahme am Seminar das durchschnittliche Arbeitsentgelt weiter zu zahlen. Bildungsurlaub darf nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Bei Teilnahme nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder entstehen dem Mitglied keine Kosten, da sämtliche Gebühren von der IG Metall getragen werden. Nichtmitglieder zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten.

Teilnahme aufgrund der Richtlinien der IG Metall
Wenn IG Metall Mitglieder für eine Seminarteilnahme weder die Voraussetzungen eines Bildungsurlaubsgesetzes erfüllen noch nach § 37.7 BetrVG teilnehmen können, werden die Richtlinien der IG Metall angewandt. In diesem Fall ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Verwaltungsstelle notwendig.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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