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| Freistellung, Voraussetzungen, Kostenregelung |
| Teilnahmebedingungen |
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| Voraussetzungen für Bildungsurlaub |
Wer kann Bildungsurlaub
beantragen?
Alle ArbeitnehmerInnen, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb
beschäftigt sind. |
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Wie viel Bildungsurlaub
hat jeder ArbeitnehmerIn?
Die Bildungsurlaubsgesetze sind für jedes Bundesland unterschiedlich.
In der Regel stehen den ArbeitnehmerInnen fünf Arbeitstage
innerhalb eines Jahres zur Verfügung. Wer Fragen zur Freistellung
hat, kann sich gern bei uns informieren oder im Internet unter folgenden
Adressen nachschauen: |
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Mecklenburg Vorpommern:
www.weiterbildung-mv.de (bitte anklicken)
Hamburg:
www.bildungsurlaub-hamburg.de
(bitte anklicken)
Bremen:
www.lernportal.bremen.de
(bitte anklicken)
Niedersachen:
www.nbeb.de
(bitte anklicken)
Schleswig-Holstein:
www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de
(bitte anklicken) |
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Teilnahme
nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Diese Seminare vermitteln Kenntnisse, die für die Tätigkeit
des Betriebsrates geeignet sind. Betriebsratsmitglieder und JugendvertreterInnen
haben einen individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung für
insgesamt drei Wochen während ihrer vierjährigen Amtszeit.
Der Anspruch erhöht sich auf vier Wochen, wenn die Kolleginnen
und Kollegen erstmals ein solches Amt übernommen haben. Über
die zeitliche Lage des Seminars hat der Betriebsrat einen Beschluss
zu fassen (§ 37,7 BetrVG). |
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Teilnahme
nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder
Für die Teilnahme nach den Bildungsurlaubsgesetzen ist eine
Benachrichtigung des Arbeitgebers ca. sechs Wochen vor Beginn der
Veranstaltung notwendig. Jeder TeilnehmerIn erhält eine entsprechende
Anmeldebestätigung, die dem Arbeitgeber unverzüglich vorzulegen
ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Teilnahme
am Seminar das durchschnittliche Arbeitsentgelt weiter zu zahlen.
Bildungsurlaub darf nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Bei Teilnahme nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder entstehen
dem Mitglied keine Kosten, da sämtliche Gebühren von der
IG Metall getragen werden. Nichtmitglieder zahlen die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten. |
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Teilnahme
aufgrund der Richtlinien der IG Metall
Wenn IG Metall Mitglieder für eine Seminarteilnahme weder die
Voraussetzungen eines Bildungsurlaubsgesetzes erfüllen noch
nach § 37.7 BetrVG teilnehmen können, werden die Richtlinien
der IG Metall angewandt. In diesem Fall ist ein entsprechender Antrag
bei der zuständigen Verwaltungsstelle notwendig. |
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