mv hro sn par gue rdg hwi hst nb jug
<home><gewerkschaftliche bildung><bildungsregion kueste><teilnahmevoraussetzungen>
 
Freistellung, Voraussetzungen, Kostenregelung
Teilnahmebedingungen

Freistellung nach § 37. 6 Betriebsverfassungsgesetz
Seminare nach § 37. 6 BetrVG vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrates bzw. der Jugendvertretung erforderlich sind. Die Freistellung erfolgt auf Beschluss des Betriebsrates bzw. der Jugendvertretung.
 
Der Betriebsrat muss dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig mitteilen. Der Arbeitgeber trägt die Gesamtkosten. Die Kosten für die An- und Abreise müssen direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden. Seminarkosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung stellen wir dem Arbeitgeber über den Betriebsrat in Rechnung.
 
Diese Regelung gilt für Betriebsratsmitglieder, Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sowie für SchwerbehindertenvertreterInnen (96. 4 SGB IX).

Zahlungsmodalitäten
Zahlungen bitte erst nach Erhalt der Rechnung tätigen.
 
Seminarabsagen
Bei Absagen bis 6 Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Bei späterer Abmeldung behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
 
Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung bzw. sehr kurzfristiger Absage (bis 10 Tage vor Seminarbeginn) berechnen wir grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr.
 
Der Veranstalter behält sich vor, Seminare auch kurzfristig aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, abzusagen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
chat
gb
vote
mb
nletter
lrechner
kformular
forum
ibereich