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| Freistellung, Voraussetzungen, Kostenregelung |
| Teilnahmebedingungen |
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| Freistellung nach § 37. 6 Betriebsverfassungsgesetz |
| Seminare nach § 37. 6 BetrVG
vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrates
bzw. der Jugendvertretung erforderlich sind. Die Freistellung erfolgt
auf Beschluss des Betriebsrates bzw. der Jugendvertretung. |
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| Der Betriebsrat muss dem Arbeitgeber
die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig mitteilen.
Der Arbeitgeber trägt die Gesamtkosten. Die Kosten für
die An- und Abreise müssen direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet
werden. Seminarkosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
stellen wir dem Arbeitgeber über den Betriebsrat in Rechnung. |
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| Diese Regelung gilt für Betriebsratsmitglieder,
Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sowie für SchwerbehindertenvertreterInnen
(96. 4 SGB IX). |
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Zahlungsmodalitäten
Zahlungen bitte erst nach Erhalt der Rechnung tätigen. |
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Seminarabsagen
Bei Absagen bis 6 Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von 25,00 €. Bei späterer Abmeldung behalten wir uns vor,
die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. |
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| Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung
bzw. sehr kurzfristiger Absage (bis 10 Tage vor Seminarbeginn) berechnen
wir grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr. |
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| Der Veranstalter behält sich
vor, Seminare auch kurzfristig aufgrund unvorhergesehener Ereignisse,
die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen,
abzusagen. |
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