Auf dem Gründungskongress
des FDGB wurde die gewerkschaftliche Einteilung nach diesen Verwaltungsvorgaben
in Bezirke und Kreise innerhalb einer Verwaltungsregion nachvollzogen.
Die somit entstehenden Bezirks- und Kreisvorstände waren
zunächst die politischen Strukturen gewerkschaftlicher Verwaltung
und Organisation der Mitgliedschaft. Mit der Stabilisierung der
Nachkriegswirtschaft in den drei von Landwirtschaft und Rüstungsbetrieben
geprägten Regionen wurde ein nach Wirtschafts- und Verwaltungsbereichen
strukturiertes Organisationsprinzip von Industriegewerkschaften
und Gewerkschaften innerhalb des FDGB zugelassen.
Zwischenzeitlich durch den FDGB einmal abgeschafft, bildete es
sich endlich doch als das beherrschende Organisationsprinzip heraus.
Mit der Anerkennung der führenden Rolle der SED verbunden
war auch die bis in die betrieblichen Betriebsgewerkschaftsleitungen
durchgreifende Weisungs- und Einflussmacht des FDGB als Erfüllungsgehilfe
der Partei, die auch in die Bezirksvorstände der Industriegewerkschaften,
ihre Sekretariate, als auch die in den Regionen tätigen Kreisvorstände
der Branchengewerkschaften. |