Freizeit-Unfallversicherung
Wer in der Freizeit einen Unfall erleidet, erhält bei Krankenhausaufenthalt
von wenigstens 48 Stunden eine einmalige Entschädigung
bis zum 30fachen des monatl. Mitgliedsbeitrages (maximal €
51,13/Tag der stationären Behandlung).
Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den 200fachen Monatsbeitrag.
(Näheres: siehe Paragraf
26 der IG Metall-Satzung).
Bei der Berechnung der jeweiligen Leistungen wird für Rentnerinnen
und Rentner, die weniger als 5,11 Euro Monatsbeitrag leisten,
immer ein Monatsbeitrag von 5,11 Euro zugrunde gelegt.
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