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Anhang:
2. Organisationskatalog (Seite1)
 
Der Organisationsbereich der IG Metall gemäß § 1 Satz 4 und § 3 Ziffer 1 umfasst insbesondere die Betriebe folgender Wirtschaftszweige, Wirtschaftsgruppen und Branchen:
 
Organisationsbereich I
  • Eisen- und Stahlerzeugung, NE-Metallgewinnung und -verarbeitung, Scheideanstalten usw.;
  • Gießereien; Ziehereien, Walzwerke und Stahlverformung; Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Schmieden; Klempnereien, Rohrinstallationen;
  • Stahl-, Leichtmetallbau und Metallkonstruktionen; Maschinen-, Apparate- und Werkzeugbau; Automobilindustrie und Fahrzeugbau; Luft- und Raumfahrtindustrie;
  • Schiffbau; Elektrotechnik, Elektro- und Elektronik-lndustrie; Feinmechanik und Optik; Uhren-lndustrie und -Handwerk; Eisen-, Blech- und Metallwaren sowie dazugehörige Verpackungsindustrie; Musikinstrumente;
  • Spiel- und Sportgeräte; Schmuckwaren.
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