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<home><so wird man mitglied><beiträge und kosten>
 
Die zur Durchführung gewerkschaftlicher Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Beiträge aufgebracht, die entsprechend dem monatlichen Bruttoverdienst bzw. den Leistungen aus der Sozialversicherung zu leisten sind. Jedes Mitglied ist zur satzungsgemäßen Beitragsleistung verpflichtet.
 
Beitragsgruppen
1 Prozent vom Bruttoeinkommen Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und Auszubildende
0,8 bzw. 0,7 Prozent vom Bruttoeinkommen Beschäftigte in Altersteilzeit bei tariflicher bzw. gesetzlicher Altersteilzeit
0,5 Prozent vom Bruttoeinkommen Rentner, Vorruheständler, Krankengeldbezieher, Umschüler und andere Bezieher von Sozialversicherungsleistungen
2,05 Euro Festbetrag Studierende
beitragsfrei Grundwehr- und Zivildienstleistende
1,53 Euro Festbetrag Arbeitslose, Kranke ohne Krankengeld, Mitglieder in Elternteilzeit, Mitglieder in privater Insolvenz
 
Ist der monatliche Bruttoverdienst oder die Höhe der monatlichen Leistungen aus den Sozialversicherungen und vergleichbaren Leistungen der IG Metall Verwaltungsstelle nicht bekannt, so setzt diese einen Beitrag in Höhe des von ihr geschätzten Brutto- verdienstes/geschätzten Leistungen der Sozialversicherung des Mitglieds fest.

Der so ermittelte Beitrag ist dem Mitglied mitzuteilen. Er gilt so lange, bis das Mitglied der IG Metall-Verwaltungsstelle gegenüber seinen tatsächlichen Bruttoverdienst/die tatsächliche Leistung aus der Sozialversicherung nachgewiesen hat.

Auszug aus §5 der IG Metall-Satzung. Den gesamten Inhalt kannst Du hier nachlesen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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