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Satzung der IG Metall
Beschlossen auf dem 21. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall vom 04. – 10. November 2007 in Leipzig
Gültig ab 1. Januar 2008
 
Allgemeines
§ 1 Name, Sitz und Organisationsbereich der IG Metall
 
Die Gewerkschaft führt den Namen "Industriegewerkschaft Metall". Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Ihr Organisationsbereich erstreckt sich auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Er umfasst nach Maßgabe des § 3 und des Organisationskatalogs dieser Satzung (Anhang) folgende Wirtschaftszweige und Betriebe:

 
  1. Metallindustrie, Metallgewinnung, Eisen und Stahl erzeugende Industrie, Metallhandwerk und anverwandte Industrien, Handwerks- und Dienstleistungszweige;
  1. Textil- und Bekleidungswirtschaft und anverwandte Wirtschaftszweige und Betriebe;
  1. Holzbearbeitung, Holzverarbeitung und Kunststoffverarbeitung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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