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§ 15 Ziffer 2 der IG Metall Satzung legt fest:
"Die Aufgaben der Delegiertenversammlung und die Wahl ihrer Delegierten und Vertreter sind in einem Ortsstatut festzulegen, das den vom Vorstand herausgegebenen Richtlinien zu entsprechen hat. Das Ortsstatut tritt nach Genehmigung durch den Vorstand in Kraft."
 
Inkrafttreten des Ortsstatuts
§ 15 Ziffer 2, 2. Satz der IG Metall-Satzung legt fest:
"Das Ortsstatut tritt nach Genehmigung durch den Vorstand in Kraft." Das vorliegende Ortsstatut wurde von der Delegiertenversammlung am 27. April 2004 beschlossen. Es wurde vom Vorstand genehmigt.
 
Ortsstatut der IG Metall Verwaltungsstelle Rostock (pdf* Datei 180kb)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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