Aufregung
- Dass bei SIXT in Lütten-Klein ein Betriebsrat gewählt
werden soll oder nicht ist immerhin eine ganze aufgeregte Artikelflut
wert. Dabei kann man wirklich ganz unaufgeregt bleiben, was Betriebsratswahlen
anbetrifft. Das Recht, eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer
im Betrieb zu wählen, ist keine Hinterlassenschaft eines
totalitären Systems oder die Willkür nach einem Militärputsch.
Nein! Das ist geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland
seit 1951. Beschlossen von einem demokratisch legitimierten Bundestag
in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eines Rechtsstaates.
Also auch bei SIXT. Ob das Unternehmen gerade deswegen und sonst
nicht seine Kostenstruktur überprüfen muss, hat damit
nichts zu tun. Auch wenn es unabdingbar erscheint.
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