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Die IG Metall kommentiert...
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Aufregung - Dass bei SIXT in Lütten-Klein ein Betriebsrat gewählt werden soll oder nicht ist immerhin eine ganze aufgeregte Artikelflut wert. Dabei kann man wirklich ganz unaufgeregt bleiben, was Betriebsratswahlen anbetrifft. Das Recht, eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb zu wählen, ist keine Hinterlassenschaft eines totalitären Systems oder die Willkür nach einem Militärputsch. Nein! Das ist geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1951. Beschlossen von einem demokratisch legitimierten Bundestag in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eines Rechtsstaates. Also auch bei SIXT. Ob das Unternehmen gerade deswegen und sonst nicht seine Kostenstruktur überprüfen muss, hat damit nichts zu tun. Auch wenn es unabdingbar erscheint.
 
Dass die IG Metall nie eine Antwort gegeben hat, ist zwar falsch und dennoch kein Grund zur Aufregung. Auch wenn es der Geschäftsleitung unklar erscheint, ob sie zuständig sein könnte oder nicht.
 
Der gänzlich unaufgeregte Schriftwechsel der IG Metall mit SIXT macht hinreichend deutlich, welche unabdingbaren rechtlichen Verpflichtungen ein Arbeitgeber hat, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz herleiten. Ob der Arbeitgeber die IG Metall für zuständig hält oder nicht, ist dem Gesetz dabei völlig egal. Übrigens der IG Metall auch.
 
Wenn er daraus eine gewisse Aufgeregtheit ableiten will, um damit sein Verhalten in der Öffentlichkeit mindestens als „skurril“ bezeichnen zu lassen, hat das umsonst.
 
Völlig umsonst auch die großzügige Ankündigung eines offenen und konstruktiven Umgangs mit einer Interessenvertretung. Haben muss man eine, mit der man umgeht. Den Umgang regelt unabdingbar das Gesetz. Wenn schon nicht die Vernunft.
 
Daran scheint es in erster Linie zu mangeln, sonst käme bei einem völlig legitimen Vorgang der beabsichtigten Einleitung einer Betriebsratswahl in einem Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiterinnen gar keine solche Aufregung auf. Aber solange die umsonst ist - bitteschön.
 
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